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Erklärung zur Barrierefreiheit für Hans Obermair

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://hans-obermair.de veröffentlichte Website der Hans Obermair Hoch & Tiefbau GmbH.

Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Die Hans Obermair Hoch- & Tiefbau GmbH ist ein familiengeführtes Bauunternehmen aus dem Inntal. Seit vielen Jahren planen und bauen wir Wohnhäuser, Gewerbebauten und Außenanlagen – zuverlässig, termingerecht und mit viel Erfahrung. Unsere Leistungen reichen vom Hoch- und Tiefbau über Holzbau bis hin zu schlüsselfertigen Bauprojekten und Sanierungen. Wir arbeiten für Privatpersonen, Kommunen, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe in der Region rund um Rosenheim und Kufstein. Die Beratung erfolgt bei uns in Oberaudorf, telefonisch oder per E-Mail. Auf Wunsch kommen wir auch direkt zu Ihnen oder auf Ihre Baustelle. Unser Ziel ist es, jedes Bauvorhaben professionell, transparent und persönlich umzusetzen. Wenn Sie Unterstützung beim Verstehen unserer Leistungen oder beim Ablauf benötigen, helfen wir gerne – verständlich, persönlich und auf dem Weg, der für Sie am besten passt.

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.2 Level A, AA.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung und wurde am 19.05.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).

Die Website ‚Hans Obermair‘ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: vollständig konform: der gesamte Inhalt ist ohne Ausnahme konform.

Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.

Technologieabhängigkeit

Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Chrome, Firefox, Safari, Edge

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, CSS, JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von ‚ Hans Obermair‘ geben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.

Wir tun unser Bestes, um zeitnah auf Ihr Feedback zu antworten.

Johann Obermair jun.
Rechenau 3
83080 Oberaudorf
Telefon: +49 8033 1838
E-Mail: info@hans-obermair.de

Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung ist für das Bundesland Bayern noch keine Marktüberwachungsbehörde benannt worden.

Die Hans Obermair Hoch & Tiefbau GmbH arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.

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